Corona News

    G-Plus zum Trainingsstart nach den Ferien

    Aktuelle Corona-Infos


     

    Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30.12.2021 gilt beim Sport in der Halle derzeit die 2G-Plus-Regel (ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Test). 

    Kinder bis zum Schuleintritt

    - Immunisierten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen)
    - Kein zusätzlicher Test erforderlich

    Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag

    - Immunisierten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen)
    - Schul-Testnachweis erforderlich

    Schülerinnen/Schüler vom 16. bis zum 18. Geburtstag

    bis zum 16.01.2022:

    - Durch Schultestungen immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt
    - Schul-Testnachweis erforderlich

    ab 17.01.2022:

    - Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen)
    - Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis erfüllt werden. Der Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis.

    Schülerinnen/Schüler ab dem 18. Geburtstag

    - Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen)
    - Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis erfüllt werden. Der Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis.

    Jugendliche, die keine Schülerinnen/Schüler mehr sind, und Erwachsene

    - Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet)

    Trainerinnen/Trainer und Übungsleiterinnen/Übungsleiter

    - Müssen 2G-Status (immunisiert) oder einen offiziellen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Std. (PCR-Test) ist. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.

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