G-Plus zum Trainingsstart nach den Ferien
Aktuelle Corona-Infos
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30.12.2021 gilt beim Sport in der Halle derzeit die 2G-Plus-Regel (ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Test).
Kinder bis zum Schuleintritt
- Immunisierten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen)
- Kein zusätzlicher Test erforderlich
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
- Immunisierten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen)
- Schul-Testnachweis erforderlich
Schülerinnen/Schüler vom 16. bis zum 18. Geburtstag
bis zum 16.01.2022:
- Durch Schultestungen immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt
- Schul-Testnachweis erforderlich
ab 17.01.2022:
- Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen)
- Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis erfüllt werden. Der Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis.
Schülerinnen/Schüler ab dem 18. Geburtstag
- Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen)
- Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis erfüllt werden. Der Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis.
Jugendliche, die keine Schülerinnen/Schüler mehr sind, und Erwachsene
- Müssen die 2G-Plus-Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet)
Trainerinnen/Trainer und Übungsleiterinnen/Übungsleiter
- Müssen 2G-Status (immunisiert) oder einen offiziellen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Std. (PCR-Test) ist. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.